Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Oliver Stemann liegt im Familienrecht, in diesem Rechtsgebiet hat Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann seine besondere Qualifikation nachgewiesen und ist von der Rechtsanwaltskammer Hamm ermächtigt worden, den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen zu dürfen.
Im Familienrecht betreut Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann rechtssuchende Mandanten in den Bereichen Trennung und Scheidung sowie Eheanfechtung, der Durchsetzung und Abwehr von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, in allen Bereichen des Sorgerechts, des Umgangsrechts, des Adoptionsrechts sowie der Vaterschaftsanerkennung, der Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung. Weitere Tätigkeitsbereiche im Familienrecht sind die Umsetzung und Durchsetzung der vermögensrechtlichen und rentenrechtlichen Abwicklung einer Ehe, nämlich des Zugewinnausgleichs und Versorgungsausgleichs.
Aufgrund seiner Spezialisierung und Qualifikation sowohl im Familienrecht, als auch im Steuerrecht ist Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann in der Lage, Mandanten auch im Hinblick auf steuerliche Konsequenzen von familienrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu beraten und insbesondere auch im Bereich der Bewertung von Unternehmen und Freiberuflerpraxen im Rahmen einer Zugewinnausgleichsregelung, entsprechende Bewertungen vorzunehmen. Auch bei der Gestaltung oder Anfechtung von Eheverträgen ist Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann in der Lage, auch auf steuerliche Gesichtspunkte zu achten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betreuung von familienrechtlichen Mandaten mit Auslandsbezug.
Die folgenden Videos erläutern Ihnen komplizierte Sachverhalte zu familienrechtlichen Themen auf einfache und unterhaltsame Art.
Wenn Sie Fragen zu den entsprechenden Themen haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.